Würzburg, 20. Februar 2004

Anmeldung einer Putzhilfe erleichtern!

Unter dem Titel: ?Hilfe im Haushalt ? Beihilfe zur Straftat??, veranstaltete das liberale Bürgerform der Würzburger FDP einen Diskussionsabend mit Vertretern der Agentur für Arbeit und des Sozialamts.

In seiner Einleitung wies Diskussionsleiter Dr. Strubel darauf hin, daß zwar die Nichtanmeldung einer Putzhilfe nach dem neuen Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 18.Feb. 2004 nicht mehr, wie ursprünglich geplant, eine Straftat werden, sondern eine Ordnungswidrigkeit bleiben soll. Er wies aber darauf hin, daß in vielen Fällen Bewerberinnen zur Bedingung ihrer Tätigkeit machen, daß keine Anmeldung erfolgt. In solchen Fällen liegt dann eine Straftat, nämlich Betrug, vor, wenn die Bewerberin
gleichzeitig Leistungen vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit bezieht.
Dort müßte sie nämlich das Arbeitsverhältnis und die Höhe der Entlohnung angeben. Evtl. würde dies zu einer Verringerung der entsprechenden Leistungen führen.
Der Haushaltungsvorstand, der eine Putzhilfe ohne Anmeldung arbeiten läßt, könnte sich in solchen Fällen einer Beihilfe zum Betrug schuldig machen.

Hierzu erläuterten die Vertreter der Agentur für Arbeit und des Sozialamts, daß die Hinzuverdienstgrenze bei denjenigen, die Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, 165 ? pro Monat beträgt. Erst ein Mehrverdienst wirkt sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe aus. Dem gegenüber liegt die Hinzuverdienstgrenze für Empfänger von Sozialhilfe bei 42 ? im Monat.

In der Diskussion sprach man sich dafür aus, im Zuge der geplanten Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, die Hinzuverdienstgrenze auf einheitliche 165 ? anzugleichen, mindestens aber bei Bezug von Sozialleistungen diese Grenze auf 100 ? anzuheben.

Das hätte die Wirkung, daß jedenfalls die Menschen, die nur einen Zuverdienst als Haushaltshilfe haben und dabei bis zu 100 ? im Monat erhalten, keine Nachteile erleiden, wenn sie regulär angemeldet werden würden.

Dem jeweiligen privaten Arbeitgeber ist dann auch zuzumuten, ein solches Arbeitsverhältnis bei der Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft in Essen anzumelden und insgesamt ca.
14 % für Sozial- und Unfallversicherung, sowie Pauschalsteuer, abzuführen.

Die Bundes-FDP soll aufgefordert werden, sich für eine Heraufsetzung der Zuverdienstgrenze bei Empfängern von Sozialhilfe einzusetzen. Es wäre ein Beitrag zur Legalisierung solcher privater Mini-Jobs und würde gerade den Ärmsten unserer Bevölkerung eine legale Möglichkeit bieten, den Lebensstandard geringfügig zu verbessern.