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Umfragen
Kiel, 30. August 2010
Verfassungsgericht ordnet Neuwahl bis 2012 in Schleswig-Holstein an
Wird es eine vorgezogene Neuwahl in Schleswig-Holstein geben? Das war die Frage, die das Landesverfassungsgericht auf Antrag von GRÜNEN und SSW zu entscheiden hatte. Das Gerichtsurteil ist ein deutliches ja, aber. Das Landeswahlgesetz entspricht nicht den Vorgaben der Landesverfassung, die in Artikel 10 (2) die Zuteilung von Ausgleichsmandaten verlangt und muss nun nachgebessert werden. Dennoch kann der Landtag mit der CDU/FDP-Mehrheit von einem Sitz bis 2012 weiter arbeiten. Regulär wäre 2014 der nächste Wahltermin gewesen. Eine aktuelle Umfrage sieht eine deutliche rot-grüne Mehrheit im Land. Auslöser der Klage war die Landtagswahl 2009, als die CDU durch ihren großen Erfolg in den Wahlkreisen elf Überhangmandate errungen hatte. Das Landeswahlgesetz begrenzt den Ausgleich auf dieselbe Anzahl Sitze für die anderen Parteien, in diesem Fall also elf. Bereits hier hatte die Landeswahlleiterin nicht nach den Buchstaben des Gesetzes gehandelt, als sie eine Sitzverteilung mit 26 zusätzlichen Sitzen statt der gebotenen 22 Mehrsitze für alle Parteien verkündete. Allerdings änderte dies nichts an den Mehrheitsverhältnissen. Ein vollständiger Verhältnisausgleich hätte zu sechs weiteren Sitzen geführt und Schwarz-Gelb die Regierungsmehrheit gekostet. Auch auf Bundesebene sind Überhangmandate immer wieder Ursache juristischer Auseinandersetzungen. So hatte zuletzt das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass bei Bundestagswahlen ab 2013 ein vollständiger Verhältnisausgleich erfolgen muss.
Quelle: election.de

32% Union
30% SPD
5% FDP
10% Linke
17% Grüne
6% Sonstige