Würzburg-München, 8. August 2016

FÖST/ULLMANN: Zentrales Bayerisches Krebsregister stoppen!

Die FDP Bayern lehnt das geplante zentrale Krebsregister strickt ab. Der Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung zerstört die funktionierende, patientenorientierte Infrastruktur bei der Krebsregistrierung.

Außerdem wird durch die Meldepflicht der Datenschutz und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ausgehöhlt. Es bleibt eine neue bürokratische Datenkrake, die nichts bringt und bereits funktionierende Strukturen zerstört!

Daniel FÖST, Generalsekretär der FDP Bayern: „ich will, dass dieses Gesetz gestoppt wird! Die neue zentrale Behörde sammelt unter Zwang hochsensible Daten ohne Mehrwert für die Patienten und Ärzte. Die Patienten können dem nicht mal widersprechen! Das ist eine neue Datenkrake und hebelt den Schutz der Patientendaten aus.“

Funktionierende Strukturen werden zerstört

„Mich ärgert vor allem, dass die CSU nicht einmal bei den Ärzten nachgefragt hat, was sie denn von dem Kabinettsentwurf halten. Das ist doch absurd! Die Krebsexperten, die jeden Tag in der Praxis mit diesem Thema beschäftigt sind werden ignoriert.“ sagt Professor Andrew ULLMANN, Mitglied im Landesvorstand der FDP Bayern und Gesundheitsexperte.

ULLMANN weiter: „Das CSU-Krebsregister bringt den Patienten und Ärzten gar nichts. Beiden helfen wir viel besser, indem wir die Strukturen vor Ort und in den Regionen stärken. Da wo die Experten sitzen und was von der Krebsbehandlung verstehen! Dort ist das Geld besser aufgehoben.“

FÖST abschließend: „Der Kabinettsentwurf ist eine Todgeburt. Die Umsetzung des Bundesgesetzes in Bayerisches Landesrecht geht ohne die Zentralisierung des Registers. Ich will, dass die CSU auf die Experten, also die Ärzte, hört. Und die bewährten Strukturen der bayerischen Krebsregistrierung so belässt wie sie sind. Denn mehr Bürokratie schafft keine bessere Medizin.“

Hintergrund

Die Bayerische Staatsregierung ist derzeit dabei die Vorgaben des Bundeskrebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Bayerisches Landesrecht umzusetzen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass die sechs bisher dezentralen bayerischen Krebsregister in ein zentrales umgewandelt werden sollen. Dies soll organisatorisch dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstellt werden.

Damit verbunden ist auch eine Meldepflicht, die vorsieht, dass Ärzte die Patientendaten an diese zentrale Stelle melden müssen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht der Ärzte gegenüber ihren Patienten, was aus Patientensicht als gravierende Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient gewertet werden muss. Vor allem durch die geplante namentliche Erfassung mit personenbezogene lückenloser Verlaufsdokumentation der  Krebspatienten. Dabei herrscht bei der staatlichen Erfassungsstelle kein Klinikbezug vor. Dies würde dazu führen, dass den Ärzten die Hoheit über die sensiblen personenbezogenen Daten der bayerischen Krebsregistrierung entzogen würde.